Die Schulsozialarbeit hat aufgrund ihrer Brückenfunktion zwischen Schule und Jugendhilfe eine zentrale Funktion. So kann sie, wie auch die Schule, bei der Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VVIII) tätig werden.
Die Schulsozialarbeit hat sowohl einen präventiven, inklusiven als auch einen intervenierenden Auftrag im Sinne einer lebensweltorientierten Jugendhilfe.
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Sie macht präventive und partizipierende Angebote zur Persönlichkeitsentwicklung, zum sozialen Lernen und gestaltet Schulleben mit (u.a. beim morgendlichen gemeinsamen Chillen, Meditations-AG, Teamkooperationsspiele, Durchführung der Schuldisco, Organisation Selbstbehauptungstrainings, schulische Veranstaltungen).
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Sie arbeitet lösungs- und ressourcenorientiert (u.a. Streitschlichtung, Begleitung in den Berufseinstieg).
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Sie unterstützt Kinder und Jugendliche bei ihrer Interessenvertretung und bei der Mitwirkung von schulischen und außerschulischen Aktivitäten (in der Zusammenarbeit mit allen Netzwerkpartnern).
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Sie kooperiert mit Lehrer*innen, Schulleitung, Eltern / Personensorgeberechtigten und allen Diensten und Einrichtungen im Sozialraum (u.a. Elterncafé, Jugendtreffs, sozialpädagogische Tagesgruppen und vieles mehr)
Die Schulsozialarbeit basiert auf Freiwilligkeit und Vertraulichkeit und unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht.
Ihre Qualität wird gesichert durch:
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Sozialpädagogische Fachkräfte mit Hochschulabschluss
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Regelmäßige Fachberatung und –begleitung, Praxisreflexion und kollegiale Beratung, Fort- und Weiterbildung, sowie Supervision
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Dokumentation und Evaluation
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Kinder, Jugendliche, Lehrkräfte und Eltern werden bei der Entwicklung von passgenauen Angeboten beteiligt
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Verbindlich vereinbarte Kooperationen
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Konzeption, Dienst- und Fachaufsicht durch die Wessenbergsche Vermächtnisstiftung und das Jugendamt
Hier können Sie sich as gesamte Arbeitsfeld der Wessenbergschen Vermächtnisstiftung ansehen:
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