Schule am Buchenberg

RECHTLICHES


über die Schule am buchenberg

Wir sind eine staatliche Schule.

Wir beschulen Kinder und Jugendliche, die einen bestätigten Anspruch auf ein sonderpädagogsiches Bildungsangebot mit dem Schwerpunkt Lernen haben.

Einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot kann nur das Staatliche Schulamt genehmigen.

Dazu muss vorher durch eine gutachterliche Empfehlung geklärt werden, in welchen Bereichen die Schülerin oder der Schüler einen schulischen Untertützungsbedarf hat, bzw. wie dieser Bedarf gefördert werden kann.

Dieser Gutachter klärt, ob alle Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten der allgemeinen Schule ausgeschöpft und dokumentiert sind, und ob ein erfolgreicher Besuch einer allgemeinen Schule selbst mit Beratung und Unterstützung durch den sonderpädagogischen Dienst nicht zu erwarten ist.

Dieser Klärung muss eine Antragstellung vorangegangen sein, die Sie als Eltern zusammen mit dem Beratungslehrer, Klassenlehrer oder/und der Schulleitung an das Staatliche Schulamt schriftlich geschickt haben

Dann werden nach Kriterien, wie zum Beispiel:

  • in welchen und vorallem wie vielen Fächern benötigt Ihr Kind Unterstützung,
  • kann Ihr Kind den Inhalten mit Hilfsmitteln oder ohne nicht folgen
  • welche Fördermaßnahmen können das Lernen des Kindes erfogreich unterstützen

oder auch

  • könnte ein Schulortwechsel eine Fördermöglichkeit sein...